Singuli quique iudices sciant celsioribus viris et his, quorum nonnumquam iudicio provehuntur, honorificentiam esse debitam praestandam, nec in subscriptionibus suis fratres audeant nominare, apparitione multanda, cuius haec cura est.
von alexandar9992 am 17.02.2023
Alle Richter sollen wissen, dass sie ihren Vorgesetzten und denjenigen, die möglicherweise eines Tages über ihre Beförderung entscheiden, den gebührenden Respekt erweisen müssen. Sie dürfen es nicht wagen, diese in irhen schriftlichen Mitteilungen als Brüder anzusprechen. Das Verwaltungspersonal, das dafür verantwortlich ist, wird bestraft, wenn dies geschieht.
von tobias.t am 27.09.2019
Es sollen alle Richter wissen, dass gebührende Ehre höherrangigen Männern und jenen zu erweisen ist, durch deren Urteil sie mitunter befördert werden, und in ihren Unterschriften sollen sie es nicht wagen, diese als Brüder zu bezeichnen, bei Strafe der Amtsdiener, deren Aufgabe dies ist.