Sciant iudices super admissis propriis aut a se aut ab heredibus suis poenam esse repetendam.
von finia.972 am 01.07.2019
Richter sollten sich bewusst sein, dass sie oder ihre Erben für jedes von ihnen begangene Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden.
von helena.o am 02.04.2018
Die Richter sollen wissen, dass die Strafe für ihre eigenen zugegebenen Vergehen entweder von ihnen selbst oder von ihren Erben gefordert werden muss.