In sacris scriniis nostris militantes in provinciis ordinarii vel spectabiles iudices a salutatione non arceant, etiam inviti in consessum accipiant:
von nicklas.o am 17.01.2019
Diejenigen, die in unseren heiligen Ämtern dienen, die ordentlichen oder ausgezeichneten Richter in den Provinzen sollen sich nicht der Begrüßung entziehen und sollen, auch wenn unwillig, [sie] in ihre Versammlung aufnehmen.
von hana.b am 03.11.2020
Provinzielle Richter, ob regulär oder hochrangig, dürfen diejenigen, die in unseren kaiserlichen Dienststellen arbeiten, nicht daran hindern, sie zu begrüßen, und müssen sie auch gegen ihren Willen zu ihren Versammlungen zulassen.