In sacris nostris scriniis militantes per commeatum non continuatim praestitum ante conventionem profecti intra indultum temporis spatium erunt cum suis coniugibus et liberis a conventione securi:
von clara.942 am 07.11.2020
Diejenigen, die in unseren heiligen Ämtern dienen und vor der Versammlung durch nicht durchgehend gewährten Urlaub abgereist sind, werden innerhalb des erlaubten Zeitraums mit ihren Ehefrauen und Kindern von der Versammlung ausgenommen sein:
von maximilian875 am 01.05.2019
Beamte in unseren heiligen Abteilungen, die nicht zusammenhängenden Urlaub genommen und vor der Versammlung abgereist sind, werden während des erlaubten Zeitraums von der Teilnahme an der Versammlung freigestellt sein, zusammen mit ihren Ehefrauen und Kindern: