Nulli haereticorum danda est licentia vel ingenuos vel servos proprios, qui orthodoxorum sunt initiati mysteriis, ad suum rursus baptisma deducendi, nec vero illos, quos emerint vel qualitercumque habuerint necdum suae superstitioni coniunctos, prohibendi catholicae sequi religionem ecclesiae.
von finya.9996 am 03.07.2018
Häretikern darf es nicht gestattet sein, ihre freien Untertanen oder Sklaven, die bereits in orthodoxe Praktiken eingeweiht wurden, erneut zu taufen, noch dürfen sie diejenigen, die sie gekauft oder auf andere Weise erworben haben und noch nicht ihren falschen Überzeugungen verbunden sind, daran hindern, der katholischen Kirche zu folgen.
von kevin8973 am 02.09.2021
Den Ketzern soll keine Erlaubnis erteilt werden, weder freie Personen noch eigene Sklaven, die in die Mysterien der Orthodoxen eingeweiht wurden, zu ihrer erneuten Taufe zu führen, noch diejenigen, die sie gekauft oder auf welche Weise auch immer erworben haben und noch nicht ihrer Superstition angehören, daran zu hindern, der katholischen Religion der Kirche zu folgen.