Cum sententiam praesidis irritam esse dicis, quod non publice, sed in secreto loco officio eius non praesente sententiam suam dixit, nullum tibi ex his quae ab eo decreta sunt praeiudicium generandum esse constat.
von elias.i am 24.10.2019
Wenn du die Verfügung des Gouverneurs für unwirksam erklärst, weil er seine Verfügung nicht öffentlich, sondern an einem geheimen Ort ohne Anwesenheit seines Stabes ausgesprochen hat, steht fest, dass daraus keine rechtlichen Nachteile für dich entstehen sollen.
von domenick.l am 03.05.2019
Da du behauptest, dass die Verfügung des Gouverneurs ungültig ist, weil er sie privat und nicht öffentlich, ohne Anwesenheit seiner Beamten, verkündet hat, steht fest, dass du nicht an irgendeiner seiner Entscheidungen gebunden sein kannst.