Ex stipulatione parta actione pacisci proximis personis suadendo praeses provinciae verborum obligationem, quam certo iure tolli tantum licet, extinguere non potest, nec vox omnis iudicis iudicati continet auctoritatem, cum potestatem sententiae certis finibus concludi saepe sit constitutum.
von maximilian843 am 16.08.2022
Durch eine aus einer Vereinbarung entstandene Handlung, indem er den nächsten Personen empfiehlt, Übereinkünfte zu treffen, kann der Provinzgouverneur eine verbale Verpflichtung nicht aufheben, die nur nach bestimmtem Recht beseitigt werden darf, noch enthält jedes Wort eines Richters richterliche Autorität, da oft festgestellt wurde, dass die Macht eines Urteils innerhalb bestimmter Grenzen beschlossen wird.
von ruby.t am 07.10.2020
Der Provinzgouverneur kann eine mündliche Vertragsverpflichtung, die nur nach bestimmten Rechtsverfahren aufgelöst werden kann, nicht durch die Ermutigung naher Verwandter zu neuen Vereinbarungen aufheben. Darüber hinasu hat nicht jede Aussage eines Richters rechtliche Autorität, da wiederholt festgestellt wurde, dass die richterliche Gewalt innerhalb definierter Grenzen operieren muss.