Praeses provinciae discreto prius iure dominii intellegat, audiendum sit plagii crimen nec ne.
von cristine.913 am 25.11.2016
Der Provinzgouverneur sollte zunächst die Eigentumsrechte klären und dann entscheiden, ob das Verfahren wegen Entführung eingeleitet werden soll.
von malou.u am 06.09.2022
Der Provinzstatthalter soll, nachdem zunächst das Eigentumsrecht geklärt wurde, prüfen, ob das Verbrechen des Menschenraubs verhandelt werden soll oder nicht.