Ac propterea si quem in huiusmodi facinore deprehenderis, capite eum plecti non dubitabis, ut poenae genere deterreri ceteri possint, quominus istiusmodi audacia vel servos vel liberos ab urbe abstrahere atque alienare audeant.
von bela.r am 08.07.2013
Und daher sollt ihr, wenn ihr jemanden bei einem solchen Verbrechen ertappt, nicht zögern, ihn mit dem Tode zu bestrafen, auf dass durch die Art der Strafe andere davon abgehalten werden, es zu wagen, weder Sklaven noch freie Personen aus der Stadt wegzuschleppen und zu entfremden durch eine solche Verwegenheit.
von dominic.m am 04.01.2023
Wenn Sie daher jemanden bei einem solchen Verbrechen ertappen, zögern Sie nicht, ihn hinzurichten, damit die Härte der Strafe andere davon abhält, mit solcher Kühnheit Sklaven oder freie Menschen aus der Stadt zu entführen und wegzustehlen.