At huiusmodi scrupulositas nobis non placuit, et generaliter ea quae relinquuntur, licet poenae nomine fuerint relicta vel adempta vel in alios translata, nihil distare a ceteris legatis constituimus vel in dando vel in adimendo vel in transferendo:
von aaliya.u am 01.11.2023
Aber eine solche Skrupulosität hat uns nicht gefallen, und wir haben im Allgemeinen festgelegt, dass Dinge, die hinterlassen wurden, gleichgültig ob sie im Namen einer Strafe hinterlassen, weggenommen oder auf andere übertragen wurden, in nichts von anderen Vermächtnissen abweichen - weder beim Geben, noch beim Wegnehmen, noch bei der Übertragung:
von anastasija.904 am 02.02.2023
Wir lehnen jedoch eine solch übertriebene Genauigkeit ab und haben festgelegt, dass alle Vermächtnisse, selbst jene, die als Strafen gemacht gemacht, widerrufen oder auf andere übertragen wurden, genau gleich wie alle anderen Vermächtnisse behandelt werden sollen, unabhängig davon, ob sie gegeben, widerrufen oder übertragen werden: