Prius de possessione pronuntiare et ita crimen violentiae excutere praeses provinciae debuit.
von nour8948 am 09.03.2019
Der Provinzgouverneur hätte zunächst über den Besitzstand entscheiden und sodann die Gewaltanklage untersuchen sollen.
von Jolina am 08.05.2016
Der Provinzstatthalter sollte zunächst über den Besitz entscheiden und sodann die Gewalttat untersuchen.