Sed cum te praeses provinciae audiendum non putaverit propter praescriptionem, quasi tardius adires, nec a decreto provocaveris, intellegis parendum esse sententiae.
von morice921 am 08.12.2021
Da Sie nicht Berufung eingelegt haben, als der Provinzgouverneur Ihren Fall aufgrund einer verspäteten Einreichung nicht anhören wollte, müssen Sie nun seine Entscheidung akzeptieren.
von marc854 am 06.09.2023
Da der Provinzgouverneur es nicht für erforderlich hielt, Sie zu hören, und zwar aufgrund einer Präskription, als seien Sie zu spät gekommen, und Sie gegen den Beschluss nicht Berufung eingelegt haben, verstehen Sie, dass dem Urteil Folge zu leisten ist.