Excusationis quidem tuae, si ingenuus libertino tutor datus es, certa causa est.
von rebekka.825 am 24.08.2021
Wenn du als freigeborene Person zum Vormund eines Freigelassenen ernannt wurdest, hast du einen triftigen Grund, dich von dieser Aufgabe zu entschuldigen.
von otto944 am 29.08.2024
Deiner Entschuldigung liegt in der Tat ein triftiger Grund zugrunde, wenn du als Freigeborener zum Vormund eines Freigelassenen bestellt wurdest.