Amplissimi ordinis consulto, qui pupillam suam uxorem ducit, nuptias contrahere non intellegitur et tamen infamis constituitur.
von lilya.u am 19.10.2014
Laut Beschluss des Senats wird derjenige, der seine eigene Mündel heiratet, nicht als einen gültigen Ehe eingegangen angesehen und wird zugleich mit Schande belegt.
von joanna.a am 12.01.2014
Kraft des Beschlusses der höchstangesehensten Ordnung wird derjenige, der seine Mündel zur Ehefrau nimmt, nicht als Eheschließung verstanden und dennoch als ehrlos erklärt.