Licet, postquam supplicasti, priusquam rescriptum impetrares, praeses provinciae vir clarissimus pronuntiaverit, cum tamen a sententia non provocaveris, rescriptum, quod postea secutum esse suggeris, ad retrahenda quae decreto terminata sunt non patrocinatur.
von elea.u am 04.05.2014
Obwohl der Provinzgouverneur seine Entscheidung nach deiner Eingabe, aber vor dem Erhalt der kaiserlichen Antwort traf, kann das später eingegangene Reskript nicht zur Aufhebung dessen dienen, was durch das Dekret des Gouverneurs bereits rechtskräftig entschieden wurde, da du die ursprüngliche Entscheidung nicht angefochten hast.
von ferdinand946 am 23.02.2018
Obwohl der Provinzstatthalter, ein höchst angesehener Mann, nach deiner Petition, jedoch bevor du das Reskript erlangt hattest, ein Urteil gefällt hat, dient das Reskript, welches du als nachträglich erfolgend anführst, nicht dazu, die durch Dekret abgeschlossenen Angelegenheiten rückgängig zu machen, da du nicht gegen das Urteil Berufung eingelegt hast.