Supplicare causa pendente non licet, nisi vel actorum vel pronuntiationis editio denegetur.
von nikita.957 am 27.12.2020
Eine Eingabe während eines anhängigen Verfahrens ist nicht gestattet, es sei denn, die Herausgabe der Akten oder der Urteilsbegründung wird verweigert.
von jara.x am 01.10.2014
Ein Antrag kann nicht eingereicht werden, während ein Verfahren noch anhängig ist, es sei denn, der Zugang zu den Gerichtsakten oder dem Urteil wird verweigert.