Qui autem terminatam rescripto vel consultatione quaestionem exquisito suffragio refricare conabitur, in omnem litis aestimationem adversario suo protinus condemnetur:
von amaya8943 am 06.08.2017
Wer versucht, einen Fall, der bereits durch amtlichen Bescheid oder sorgfältige Abstimmung entschieden wurde, wieder aufzurollen, wird umgehend verpflichtet sein, seinem Gegner den vollständigen Wert der Klage zu zahlen.
von ilyas.b am 01.02.2018
Wer jedoch versuchen wird, eine durch Reskript oder Beratung beendete Frage durch aufwendige Abstimmung wieder aufzurollen, der soll sofort seinem Gegner die vollständigen Prozesskosten zahlen.