Sed pro his introductum est et praefatum iusiurandum et ut improbus litigator etiam damnum et impensas litis inferre adversario suo cogatur.
von asya.a am 18.10.2023
Stattdessen wurde sowohl der vorerwähnte Eid als auch die Verpflichtung eingeführt, dass der unredliche Prozessführende seinem Gegner sowohl den Schaden als auch die Prozesskosten zu zahlen hat.
von hassan.m am 27.05.2015
Anstelle dieser Praktiken wurde jedoch der zuvor erwähnte Eid eingeführt, und unehrliche Prozessparteien sind nun verpflichtet, ihren Gegnern sowohl Schadensersatz als auch Prozesskosten zu zahlen.