Sive enim quis in rem actione convenitur sive personali suo nomine, nullam satisdationem propter litis aestimationem dare compellitur;
von elias.939 am 30.08.2024
Ob jemand nun durch eine dingliche Klage oder durch eine persönliche Klage in eigenem Namen verklagt wird, ist er nicht verpflichtet, eine Sicherheitsleistung aufgrund des Streitwerts zu erbringen;
von jannis.s am 23.06.2017
Wenn jemand verklagt wird, sei es durch eine Eigentumsklage oder durch eine persönliche Klage, die direkt gegen ihn gerichtet ist, kann er nicht gezwungen werden, eine Sicherheit für den geschätzten Streitwert zu leisten;