Sed pro sua tantum persona, quod in iudicio permaneat usque ad terminum litis, vel committitur suae promissioni cum iureiurando, quam iuratoriam cautionem vocant, vel nudam promissionem vel satisdationem pro qualitate personae suae dare compellitur.
von ian.a am 08.05.2021
Jedoch bleibt für seine eigene Person, dass er bis zum Ende des Rechtsstreits im Gericht verbleibt, entweder er wird seiner eidlichen Versicherung, die sie Juratoria Cautio nennen, anvertraut, oder er wird gezwungen, je nach Beschaffenheit seiner Person eine bloße Zusage oder Sicherheit zu leisten.
von lennard.t am 05.01.2021
Um jedoch sicherzustellen, dass sie bis zum Abschluss des Verfahrens im Gericht bleiben, müssen sie je nach ihrer sozialen Stellung entweder eine beeidete Bürgschaft (bekannt als Eideskaution) leisten, eine einfache Zusage geben oder Sicherheit stellen.