Nam si proprietatis tuae mancipium esse constiterit, expirasse criminis intentionem emersa dominii luce manifestabit:
von frederic8943 am 19.12.2014
Denn wenn festgestellt worden ist, dass es ein Eigentumssklave Ihrer Besitztümer ist, wird es aufzeigen, dass die Anklage des Verbrechens erloschen ist, sobald das Licht der Eigentumsrechte aufgegangen ist.
von julia.l am 27.09.2021
Denn wenn nachgewiesen wird, dass er Ihr Eigentum ist, wird die Offenlegung Ihres Eigentumsrechts zeigen, dass die Strafanklage erloschen ist.