Si vero servum alienum esse constiterit, post disceptatam proprietatis quaestionem et criminis causam audiet.
von henri829 am 21.02.2018
Wenn tatsächlich festgestellt wird, dass der Sklave einem anderen gehört, wird nach der erörterten Eigentumsstreitigkeit auch der Kriminalfall verhandelt werden.
von arian.m am 31.05.2018
Sollte festgestellt werden, dass der Sklave einem anderen gehört, wird nach Klärung der Eigentumsangelegenheit die Strafsache verhandelt.