( 1) sin vero sine liberis cuiuscumque gradus intestatus decesserit, si quidem matre superstite, tertiam quidem partem bonorum eius matrem habere, duas vero alias partes curiam, cui a patre datus est.
von liah8899 am 22.10.2018
Wenn er jedoch ohne Kinder welchen Grades auch immer intestat stirbt, und zwar mit überlebender Mutter, soll die Mutter tatsächlich ein Drittel seiner Güter erhalten, während die beiden anderen Teile an die Kurie fallen, der er vom Vater zugewiesen wurde.
von iain866 am 09.10.2022
Wenn jedoch jemand ohne Kinder beliebigen Grades ohne Testament stirbt und seine Mutter noch lebt, soll die Mutter ein Drittel seines Vermögens erhalten, während die anderen zwei Drittel an den Rat fallen, dem er vom Vater zugewiesen wurde.