Sin autem mater quidem defuncti non superesset, alii vero cognati ex materna linea descendentes vel adscendentes vel ex latere venientes ad eius vocentur successionem, tunc ea quidem, quae a patre naturali ad eum pervenerunt, eidem curiae competere:
von mayah.e am 24.06.2013
Sollte jedoch die Mutter des Verstorbenen nicht überleben, und andere Verwandte aus der mütterlichen Linie, sei es absteigend, aufsteigend oder seitlich, zu seiner Erbfolge gerufen werden, dann sollen jene Dinge, die vom natürlichen Vater an ihn gekommen sind, derselben Körperschaft zufallen:
von malou.l am 25.03.2020
Sollte jedoch die Mutter des Verstorbenen nicht mehr leben, und andere Verwandte der mütterlichen Linie - seien es Nachkommen, Vorfahren oder Seitenverwandte - zur Erbfolge aufgerufen werden, dann soll das Vermögen, das ihm von seinem natürlichen Vater zugefallen ist, der Kurie zufallen: