Casus eius, qui fundi moverat quaestionem, et ex benignitate nostra facta cum bonis restitutio statum pristinum causae non immutavit.
von ruby916 am 03.11.2018
Der Fall desjenigen, der eine Frage zum Grundbesitz aufgeworfen hatte, und die mit Gütern aus unserer Güte vorgenommene Restitution veränderte nicht den ursprünglichen Zustand der Rechtssache.
von janik.q am 11.04.2016
Der Rechtsstatus der Person, die die Eigentumsansprüche bestritten hatte, blieb unverändert, selbst nachdem wir ihm großzügig die Rückerlangung seiner Vermögenswerte gestattet hatten.