Coheres etiam tibi ab arriano datus colludens cum eo sive heredibus ipsius, qui status moverat quaestionem, nihil tibi obfuit, nec quae in confessionem inter eos venerunt, statum veritatis vel nomen substantiae defuncti mutare potuerunt.
von hana.y am 19.08.2017
Der Miterbe, der dir von Arrianus gegeben wurde und mit ihm oder seinen Erben gemeinsam handelte, der eine Statusfrage aufgeworfen hatte, hat dir in keiner Weise geschadet, noch konnten die zwischen ihnen erfolgten Geständnisse den Zustand der Wahrheit oder den Namen der Substanz des Verstorbenen verändern.
von fynn.n am 13.03.2016
Die Tatsache, dass Ihr Miterbe, der von Arrianus ernannt wurde und mit ihm oder seinen Erben gemeinsam den Rechtsstatus angefochten hat, Ihre Interessen in keiner Weise beeinträchtigt hat, und ihre gegenseitigen Zugeständnisse den wahren Status oder die Identität des Nachlasses des Verstorbenen nicht verändern konnten.