Non abstulit tibi procurator tuus actionem, si, cum ei mandasses exactionem pecuniae, quam hi tibi debebant, contra quos supplicas, parte accepta de reliquo eos liberavit, cum neque contra voluntatem tuam novationem facere neque in eo quod non solvebatur eos liberare potuerit.
von hans.9939 am 25.10.2022
Ihr Bevollmächtigter hat Ihnen Ihr Klagerecht nicht genommen, wenn er, nachdem Sie ihm die Eintreibung der Geldsumme aufgetragen hatten, die diese Männer Ihnen schuldeten, gegen die Sie klagen, nach Annahme eines Teilbetrags sie von der Restschuld befreite, da er weder gegen Ihren Willen eine Novation vornehmen noch sie hinsichtlich des nicht Bezahlten befreien konnte.
von omar.j am 04.10.2013
Ihr Bevollmächtigter hat Ihr Klagerecht nicht aufgehoben, wenn er nach Ihrer Ermächtigung zur Einziehung der Ihnen geschuldeten Gelder von denjenigen, über die Sie sich beschweren, einen Teilbetrag angenommen und sie von dem Rest der Schuld entlassen hat. Er hatte keine Befugnis, gegen Ihren Willen eine neue Vereinbarung zu treffen oder sie von dem unbezahlten Teil der Schuld zu befreien.