Si actionem legati vel fideicommissi, quam adversus heredes mariti quondam tui habuisti, te adfectione heredum aliis remisisse probetur, exceptionem pacti contra debitores instituenti actiones nocere tibi minime posse intellegis.
von ruby.t am 30.05.2023
Wenn nachgewiesen wird, dass du die Klage aus Vermächtnis oder Treuhand, die du gegen die Erben deines ehemaligen Mannes hattest, aus Rücksicht auf die Erben anderen gegenüber aufgegeben hast, verstehst du, dass die Einrede des Vergleichs die Schuldner, die Klage erheben, in keiner Weise schädigen kann.
von marco861 am 24.09.2017
Wenn nachgewiesen wird, dass Sie Ihr Recht, einen Vermächtnis- oder Treuhandanspruch gegen die Erben Ihres verstorbenen Ehemanns geltend zu machen, aus Rücksicht auf diese aufgegeben haben, verstehen Sie, dass ihre auf dieser Vereinbarung basierende Einrede Sie nicht schädigen kann, wenn Sie Ansprüche gegen andere Schuldner geltend machen.