Quae in filio diximus in adoptionem a patre dato, haec et in filia et in nepote et in nepte et deinceps personis utriusque sexus in sacris constitutis extendimus, si tamen tempore mortis avi sui parentes eos vel eas non antecedant.
von thore849 am 24.02.2023
Was wir zuvor über von ihrem Vater zur Adoption freigegebene Söhne festgestellt haben, gilt ebenso für Töchter, Enkel, Enkelinnen und alle weiteren Nachkommen beider Geschlechter, die an den religiösen Praktiken der Familie festhalten, sofern ihre Eltern zum Zeitpunkt des Todes ihres Großvaters nicht mehr leben.
von kimberly.o am 20.10.2024
Diejenigen Dinge, die wir bezüglich eines Sohnes, der vom Vater zur Adoption gegeben wurde, dargelegt haben, erstrecken wir ebenso auf eine Tochter, einen Enkel und eine Enkelin sowie auf nachfolgende Personen beider Geschlechter, die in den heiligen Riten etabliert sind, sofern zum Zeitpunkt des Todes ihres Großvaters ihre Eltern sie nicht vorher verstorben sind.