Si enim patres eos antecedant ( ubi nec imponitur necessitas avo aliquid nepoti vel nepti relinquere), maneant omnia iura adoptiva ei intacta.
von kaan973 am 29.11.2016
Wenn tatsächlich die Väter ihnen vorangehen (wo keine Verpflichtung auf einen Großvater besteht, etwas an einen Enkel oder eine Enkelin zu hinterlassen), sollen alle Adoptivrechte für ihn unberührt bleiben.
von mohammed.i am 27.09.2014
Falls ihre Väter vor ihnen sterben (in einem Fall, in dem der Großvater keine Verpflichtung hat, seinen Enkelkindern etwas zu hinterlassen), sollten alle ihre Adoptionsrechte unberührt bleiben.