Cui tamen quolibet tempore reverso actionem recuperandae possessionis indulgemus, quia fieri potest, ut restitutio propter servulos infideles vel neglegentes propinquos vel parentes vel proximos vel amicos et colonos vel libertos interea differatur.
von emil.r am 25.07.2013
Wir gestatten dieser Person zu jeder Zeit, rechtliche Schritte zur Rückerlangung ihres Eigentums zu unternehmen, da die Rückgabe des Eigentums durch untreue Diener, nachlässige Verwandte, Eltern, Nachbarn, Freunde, Mieter oder Freigelassene verzögert werden könnte.
von layla.d am 27.08.2024
Wem auch immer, der zu welcher Zeit auch immer zurückkehrt, gewähren wir die Handlung zur Rückerlangung des Besitzes, da es geschehen kann, dass die Rückgabe aufgrund ungetreuer Diener oder nachlässiger Verwandter oder Eltern odre Nachbarn oder Freunde und Mieter oder Freigelassener inzwischen verzögert wird.