Sin autem, uno ex sociis libertatem sive imponere sive relinquere servo cupiente et pretium dante alter vel alteri ex his ipsi velle dixerint libertatem imponere et pretium dare, melior quidem causa erit eius, qui primus ad hanc rationem pietatis perveniet.
von felizitas.t am 28.05.2019
Wenn jedoch einer der Partner die Freiheit einem Sklaven auferlegen oder gewähren will und den Preis zahlt, und der andere oder andere von diesen erklärt, selbst die Freiheit auferlegen und den Preis zahlen zu wollen, dann wird die bessere Sache demjenigen gehören, der zuerst zu dieser Überlegung der Pietät gelangt.
von louise825 am 12.12.2021
Wenn jedoch ein Partner einen Sklaven entweder freilassen oder frei lassen und dabei Zahlung anbieten möchte, und ein anderer Partner oder andere Partner dann erklären, dass sie die Freilassung vornehmen und selbst zahlen wollen, soll demjenigen der Vorzug gegeben werden, der zuerst diese mildtätige Absicht zeigt.