Si enim decurio clam actoribus atque procuratoribus nescientibus alienae fuerit servae coniunctus, et mulierem in metallum trudi per sententiam iudicis iubemus et ipsum decurionem in insulam deportari, omnibus bonis eius civitati, cuius curialis fuerat, mancipandis, si patria potestate fuerit liberatus nullosque habeat liberos vel parentes vel etiam propinquos, qui secundum legum ordinem ad eius successionem vocantur.
von timo.w am 06.06.2017
Wenn ein Stadtrat heimlich eine Beziehung zu der Sklavin eines anderen eingeht, ohne dass seine Verwalter und Aufseher davon Kenntnis haben, befehlen wir, dass die Frau durch richterliches Urteil zur Zwangsarbeit in den Bergwerken verurteilt und der Stadtrat selbst auf eine Insel verbannt wird. Sein gesamtes Vermögen soll an die Stadt fallen, in der er als Stadtrat gedient hat, vorausgesetzt, er steht nicht unter väterlicher Gewalt und hat keine Kinder, Eltern oder andere Verwandte, die nach Gesetz erbberechtigt wären.
von conner.a am 27.10.2017
Denn wenn ein Dezernent heimlich, ohne Wissen der Akteure und Bevollmächtigten, sich mit der Sklavin eines anderen verbunden hat, befehlen wir sowohl die Frau durch richterliches Urteil in die Metallbergwerke zu schicken als auch den Dezernenten selbst auf eine Insel zu verbannen, wobei sein gesamtes Vermögen der Stadt, deren Kurialmitglied er war, zu übertragen ist, falls er von der väterlichen Gewalt befreit wurde und weder Kinder noch Eltern oder auch Verwandte hat, die nach Gesetzesordnung zu seiner Nachfolge berufen werden.