Si tu et collega tuus, cum magistratu fungeremini, minus idoneum tutorem dedistis cautionemque idoneam non exegistis nec alias servari pupillo indemnitas potest et utrique solvendo estis, pro virili parte in vos actionem dari non iniuria postulabis.
von tony.e am 22.12.2016
Wenn Sie und Ihr Kollege während Ihrer Amtszeit einen ungeeigneten Vormund bestellt und keine angemessene Sicherheit gefordert haben und keine andere Möglichkeit besteht, den Mündel vor Verlust zu schützen, und wenn Sie beide zahlungsfähig sind, wären Sie berechtigt, gleichberechtigt die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Sie beide zu beantragen.
von julian.947 am 08.04.2018
Wenn du und dein Kollege, während ihr das Amt eines Magistrats ausübtet, einen weniger geeigneten Vormund bestellt und keine geeigneten Sicherheiten gefordert habt und die Entschädigung des Mündels nicht anderweitig geschützt werden kann und ihr beide zahlungsfähig seid, wirst du nicht zu Unrecht verlangen, dass eine Klage gegen euch für einen quotenmäßigen Anteil erhoben wird.