Sed omne, quod superfluum est et per figuratam donationem translatum, inutile esse ex utraque parte censemus, ut neque ei qui cedit actiones neque ei qui eas suscipere curavit aliquid lucri vel fieri vel remanere vel aliquam contra debitorem vel res ad eum pertinentes esse utrique eorum actionem.
von lorena.964 am 11.09.2020
Wir erachten alles, was überflüssig ist und durch eine figurative Schenkung übertragen wurde, als nutzlos von beiden Seiten, sodass weder demjenigen, der die Ansprüche abtritt, noch demjenigen, der sich um deren Empfang bemüht hat, irgendein Gewinn entstehen oder verbleiben soll, noch eine Handlung gegen den Schuldner oder dessen Vermögenswerte für einen von ihnen bestehen soll.
von erik.924 am 09.10.2015
Wir betrachten jedoch jede übermäßige Übertragung, die durch eine nominelle Schenkung erfolgt, als für beide Parteien ungültig, sodass weder die Person, die die Rechte überträgt, noch die Person, die sie erhält, irgendeinen Gewinn erzielen oder das Recht behalten soll, rechtliche Schritte gegen den Schuldner oder dessen Vermögen einzuleiten.