Sed per id tempus praesides quidem et consulares nec non correctores in metropoli, spectabiles vero iudices tam civiles quam militares in civitatibus administratae dioeceseos illustrioribus publice, nec domi vel intra sancrosanctos terminos vel regiones aut potentes domos latitantes, sed in celeberrimis locis ante omnium quos nuper gubernaverant ora versentur, ut pateat omnibus facultas libera super furtis aut criminibus querimoniam commovendi, ita ut ab omni defensus iniuria provisione post eum administrantis ac periculo officii nec minus curialium et defensoris civitatis, iuratoriae tantum cautioni commissus, postquam fuerit in querimoniam devocatus, pulsare volentibus ( ut dictum est) pro legum ratione respondeat:
von jan846 am 16.08.2024
Während dieser Zeit sollen die Provinzstatthalter, ehemaligen Konsuln und Verwaltungsbeamte in der Metropole sowie die hochrangigen Richter, sowohl zivile als auch militärische, in den bedeutenderen Städten der verwalteten Diözese öffentlich verbleiben, nicht sich zu Hause oder innerhalb heiliger Grenzen oder Regionen oder mächtiger Häuser versteckend, sondern an den belebtesten Orten vor den Gesichtern aller, die sie kürzlich regierten, damit allen eine freie Möglichkeit offensteht, Beschwerden über Diebstähle oder Verbrechen zu erheben, so dass, geschützt vor jeglichem Unrecht durch die Vorsorge des nach ihm Verwaltenden und durch die Verantwortung des Amtes und nicht minder durch die Kurialen und den Stadtverteidiger, nur dem Eid verpflichtet, er, nachdem er zur Beschwerde vorgeladen wurde, denjenigen, die ihn anklagen wollen (wie gesagt), gemäß dem Grund der Gesetze antworten kann.
von sophia.j am 06.12.2017
Während ihrer Amtszeit müssen Gouverneure, konsularische Beamte und Korrektoren in der Hauptstadt sowie angesehene Richter (sowohl zivil als auch militärisch) in den bedeutendsten Städten der verwalteten Region öffentlich sichtbar bleiben. Sie dürfen sich nicht zu Hause, in heiligen Bereichen, Distrikten oder Haushalten von Einflussreichen verbergen, sondern müssen sich an belebten öffentlichen Orten aufhalten, sichtbar für alle, die sie kürzlich regiert haben. Dies soll sicherstellen, dass jeder die freie Möglichkeit hat, Beschwerden wegen Diebstahl oder Verbrechen einzureichen. Wenn solche Beschwerden vorgebracht werden, muss der Beamte gemäß Gesetz antworten, geschützt vor Belästigung durch die Aufsicht seines Nachfolgers, die Verantwortung des Amtes sowie den Schutz des Stadtrates und des Verteidigers, wobei er nur an die eidliche Garantie gebunden ist.