Nam quod alicui ob merita indulsit, vel si cui poenam irrogavit, vel si cui sine exemplo subvenit, personam non egreditur.
von elin.9912 am 30.06.2013
Was er jemandem aufgrund von Verdiensten gewährte, oder wenn er jemandem eine Strafe auferlegte, oder wenn er jemandem ohne Präzedenzfall half, geht nicht über die Person hinaus.
von max.q am 06.05.2017
Wenn jemand aufgrund seiner Verdienste eine Sonderbehandlung erhält, bestraft wird oder ungewöhnliche Hilfe erfährt, gelten diese Entscheidungen ausschließlich für diese Person.