Plane ex his quaedam sunt personales, quae nec ad exemplum trahuntur, quoniam non hoc princeps vult:
von mathea.947 am 21.02.2024
Offensichtlich sind einige dieser Privilegien persönlicher Natur und begründen keine Rechtsprecedenz, da der Herrscher dies nicht beabsichtigt.
von helene.i am 31.01.2020
Offensichtlich sind unter diesen bestimmten einige persönlicher Natur, die nicht als Präzedenzfall herangezogen werden, da der Herrscher dies nicht will.