In controuersiam autem ueniebant philippopolis tricca phaloria et eurymenae et cetera circa eas oppida, utrum, thessalorum iuris cum essent, ui ademptae possessaeque ab aetolis forent, nam philippum aetolis ademisse eas constabat, an aetolica antiquitus ea oppida fuissent: ita enim acilium regi concessisse, si aetolorum fuissent, et si uoluntate, non si ui atque armis coacti cum aetolis essent.
von lia842 am 19.11.2022
In Streitfragen gerieten Philippopolis, Tricca, Phaloria und Eurymenae sowie andere umliegende Städte, und zwar die Frage, ob diese Städte, als sie unter thessalischer Gerichtsbarkeit standen, gewaltsam von den Ätolern eingenommen und besetzt worden waren - denn es war bekannt, dass Philippus sie den Ätolern entrissen hatte - oder ob diese Städte von alters her ätolisch gewesen seien: Denn Acilius hatte dem König zugestanden, dass dies der Fall sei, wenn sie den Ätolern gehört hätten und wenn sie freiwillig, nicht aber wenn sie mit Gewalt und Waffen gezwungen worden wären, zu den Ätolern zu gehören.
von emile.844 am 19.05.2019
Es gab einen Streit über Philippopolis, Tricca, Phaloria, Eurymenae und andere umliegende Städte. Die Frage war, ob diese Städte ursprünglich Thessalien gehört hatten und gewaltsam von den Ätolern eingenommen worden waren (es war allgemein bekannt, dass Philipp sie später den Ätolern entrissen hatte), oder ob sie von alters her ätolisches Gebiet gewesen waren. Dies war bedeutsam, da Acilius sie dem König nur dann zugestanden hatte, wenn sie tatsächlich den Ätolern gehört hatten und wenn sie dem ätolischen Bündnis freiwillig beigetreten waren, anstatt durch Gewalt und Waffen dazu gezwungen worden zu sein.