Cum et facto et facti nomine concesso neque ulla actionis inlata controversia vis et natura et genus ipsius negotii quaeritur, constitutionem generalem appellamus.
von hassan.f am 24.09.2014
Wenn alle Beteiligten über den Hergang und dessen Bezeichnung übereinstimmen und kein Streit über die Handlung selbst besteht, sondern wir die wesentliche Beschaffenheit, Natur und Klassifikation der Situation untersuchen, nennen wir dies eine generelle Frage.
von evelynn.p am 28.08.2024
Wenn sowohl die Handlung als auch der Name der Handlung zugestanden sind und keine Streitigkeit des Handelns vorgebracht wurde, wird die Kraft, Natur und Art der Sache selbst untersucht, nennen wir es eine allgemeine Verfassung.