Quocirca per omnes iudices et curiosos miserabilis removeatur iniuria, scientibus cunctis, quod, si observata non fuerit nostra sanctio, non solum damna resarcire, verum etiam notam et multam qui neglexerit subire cogetur.
von lenardt.s am 09.07.2022
Daher wird durch alle Richter und Ermittler das beklagenswerte Unrecht beseitigt, wobei allen bekannt ist, dass, falls unsere Verfügung nicht beachtet wird, derjenige nicht nur Schadenersatz leisten, sondern auch mit Markierung und Geldbuße belegt wird, der dies vernachlässigt hat.
von yanis839 am 29.01.2019
Daher müssen alle Richter und Ermittler dieses beklagenswerte Unrecht verhindern, und jedermann sollte sich bewusst sein, dass bei Nichtbeachtung unserer Verfügung derjenige, der sie missachtet, nicht nur zum Schadensersatz gezwungen wird, sondern auch öffentliche Schande und eine finanzielle Strafe zu gewärtigen hat.