Et si hoc recusaverint vel subire distulerint, non solum utpote suspecti amoveantur amissa eorum existimatione, sed etiam ex substantia sua omne detrimentum, quod antelatae personae ex recusatione defensionis sustineant, resarcire cogantur.
von leon.969 am 05.04.2024
Und wenn sie dies verweigern oder die Übernahme verzögern, werden sie nicht nur als verdächtige Parteien entfernt und verlieren ihre Reputation, sondern sie werden auch gezwungen sein, aus ihrem eigenen Vermögen jeden Schaden zu ersetzen, den die zuvor genannten Personen aufgrund ihrer Weigerung, Verteidigung zu leisten, erleiden.