Scituris iudicibus nostris et exsecutoribus, quod, si hoc praetermiserint, ex sua substantia huiusmodi detrimentum laesis resarcire compellantur.
von nikita879 am 22.07.2024
Unsere Richter und Beamten sollten sich bewusst sein, dass sie, falls sie dies unterlassen, gezwungen sein werden, die Geschädigten für solche Schäden aus eigenem Vermögen zu entschädigen.
von colin9851 am 04.06.2013
Unseren Richtern und Vollstreckern zur Kenntnis, dass sie, falls sie dies vernachlässigen, verpflichtet sein werden, den Geschädigten den entstandenen Schaden aus eigenem Vermögen zu ersetzen.