Stabula autem ut impensis publicis extruantur, contra rationem est, cum provincialium sumptu, in quorum locis stabula constituta sunt, citius arbitremur apparanda et utilius tam publico quam his, quos stercus animalium pro suo solacio habere concedimus.
von lia943 am 16.02.2019
Dass Ställe mit öffentlichen Ausgaben errichtet werden sollen, ist wider die Vernunft, da wir urteilen, dass sie durch die Aufwendungen der Provinzialen, in deren Gebieten die Ställe errichtet worden sind, schneller vorbereitet und nützlicher sowohl für die Öffentlichkeit als auch für diejenigen sein sollten, denen wir gestatten, den Tierdung zu ihrem Nutzen zu haben.
von miriam.825 am 08.02.2017
Es ergibt keinen Sinn, Ställe mit öffentlichen Mitteln zu errichten, da wir es für besser halten, diese auf Kosten der lokalen Einwohner zu bauen, in deren Gegend die Ställe errichtet werden. Dies ist sowohl für die Staatskasse als auch für jene Anwohner vorteilhafter, denen wir gestatten, den Tierdung zu ihrem eigenen Nutzen zu verwenden.