Qui si quo publice proficisceris, praesidi et vecturae causa sumptu publico navigia praebentur; privatim autem nec proficisci quoquam potes nec arcessere res transmarinas ex iis locis in quibus te habere nihil licet.
von muhammed.8836 am 09.11.2024
Wenn man sich öffentlich fortbewegt, werden Schiffe zum Schutz und Transport auf öffentliche Kosten bereitgestellt; privat jedoch kann man weder irgendwohin reisen noch Waren aus überseeischen Gebieten erwerben, in denen man nichts besitzen darf.
von samu.8922 am 29.02.2016
Wenn Sie zu dienstlichen Zwecken reisen, stellt der Staat Schiffe für Ihren Schutz und Transport bereit; für private Angelegenheiten jedoch können Sie weder an Orte reisen noch Waren aus Regionen einführen, in denen Ihnen der Besitz von Gütern nicht gestattet ist.