Exceptores omnes iudicibus provincialibus obsequentes, qui nec cohortalem militiam sustinere videntur neque a fisco ullas consequuntur annonas, absque metu dare coeptis operam, etiamsi decuriones sint, minime prohibemus, dummodo munia propriae civitatis agnoscant et peracto secundum morem exceptionis officio ad propriam sibi curiam redeundum esse non nesciant.
von niels.879 am 12.01.2019
Wir verbieten keinen Gerichtsschreibern, die Provinzrichtern dienen, ihre Aufgaben ohne Furcht auszuüben, auch wenn sie Stadträte sind, solange sie weder in Hilfstruppen dienen noch staatliche Rationen erhalten. Sie müssen jedoch ihre kommunalen Verpflichtungen erfüllen und nach Abschluss ihrer Schreibaufgaben gemäß der Übung verstehen, dass sie zu ihrem lokalen Rat zurückkehren müssen.
von malea.k am 29.05.2024
Die Exceptores, die allen Provinzrichtern dienen und weder Kohortenmilitärdienst zu leisten scheinen noch irgendwelche Bezüge aus der Staatskasse erhalten, verbieten wir keinesfalls, ohne Furcht ihre Vorhaben zu verfolgen, selbst wenn sie Decurionen sind, vorausgesetzt, sie erkennen die Pflichten ihrer eigenen Stadt an und wissen, dass sie nach Erfüllung des Ausnahmeamtes gemäß Brauch in ihre eigene Kurie zurückkehren müssen.