Scituri, quod, si ex alienis quicquam actibus ad alteram partem illicita fuerit usurpatione translatum, is, qui iudicis culpam dissimulatione texerit, gravissimo sit supplicio subiugandus.
von vinzent.y am 20.07.2016
Zur Kenntnis wird gebracht, dass, falls aus fremden Verfahren etwas durch unrechtmäßige Aneignung an eine andere Partei übertragen worden ist, derjenige, der die Schuld des Richters durch Verheimlichung verdeckt hat, der schwersten Strafe unterworfen wird.
von rebekka869 am 19.09.2019
Seien Sie gewarnt: Sollte eine Eigentumsübertragung zwischen Parteien unrechtmäßig erfolgen, wird derjenige, der das Fehlverhalten eines Richters in dieser Angelegenheit vertuscht, mit der schwersten Strafe belegt.