In provinciis singulis duo numerarii, qui et tabularii, collocentur, quo ad unum fiscalis arcae ratiocinium, ad alterum largitionales pertinere tituli iubeantur:
von benet.s am 27.08.2015
In einzelnen Provinzen sollen zwei Rechnungsführer, die auch als Buchhalter fungieren, eingesetzt werden, wobei dem einen die Rechnungsführung der Staatskasse, dem anderen die Verwaltung der Ausgabenkonten zugeordnet werden:
von anton.933 am 15.12.2023
In jeder Provinz sollen zwei Buchhalter, die auch als Schriftführer dienen, ernannt werden, wobei einer für die Verwaltung der Staatskassenkonten und der andere für die Führung der kaiserlichen Spendenaufzeichnungen verantwortlich ist: