Sacri cubiculi praepositi ea dignitate fungantur, qua sunt praediti, qui eminentissimam praetorianam vel urbanam meruerint praefecturam aut certe militarem magisteriam potestatem, ita ut sit inter eos post depositas administrationes nulla discretio, sive nostrae serenitatis adoraturi admittuntur imperium sive pro suo arbitrio sollemnes festivitates et coetus vel salutationes vel quaelibet alia officia frequentent, ut in sedibus et in concessu is eis ordo servetur, quem ordo provectionis ostenderit, sub habitu ipsis videlicet consueto, cum manifeste decretum sit eum esse qui praecesserit potiorem, vel illum subsequi, quem recentius probavit examen.
von kira.w am 09.12.2019
Die Kammerherren des kaiserlichen Schlafgemachs sollen den gleichen Rang genießen wie diejenigen, die als Prätorianerpräfekten, Stadtpräfekten oder Militärbefehlshabern gedient haben. Nach Beendigung ihres Amtes soll es keinen Unterschied zwischen ihnen geben, ob sie kaiserliche Audienzen beiwohnen oder sich entscheiden, an formellen Zeremonien, Versammlungen, Begrüßungszeremonien oder anderen offiziellen Funktionen teilzunehmen. Ihre Sitzordnung und Positionen bei Zusammenkünften sollen ihrer Beförderungsreihenfolge entsprechen, während sie ihre übliche Zeremonialtracht tragen. Es ist eindeutig festgelegt, dass jemand, der früher befördert wurde, Vorrang vor jemandem hat, der sein Qualifikationsexamen erst kürzlich abgelegt hat.
von joanna.h am 11.10.2023
Die Vorsteher der heiligen Kammer sollen mit jener Würde fungieren, mit der diejenigen ausgestattet sind, die sich die hervorragendste Prätoranische oder städtische Präfektur oder jedenfalls militärische Amtsgewalt verdient haben, so dass es zwischen ihnen nach abgelegten Verwaltungsaufgaben keine Unterscheidung gebe, ob sie zugelassen sind, die Autorität unserer Erhabenheit zu verehren oder ob sie aus eigener Wahl feierliche Festlichkeiten und Versammlungen oder Begrüßungen oder andere Pflichten wahrnehmen, damit in Sitzungen und Versammlungen jene Ordnung für sie bewahrt werde, die die Reihenfolge der Beförderung gezeigt hat, und zwar in ihrer üblichen Kleidung, da es offensichtlich festgelegt wurde, dass derjenige, der voranging, der Überlegene ist, oder derjenige nachfolgt, den eine neuere Prüfung bestätigt hat.