Solam sane hospitalitatem sub hac observatione concedimus, ut nihil ab hospite, quod vel hominum vel animalium pastui necessarium creditur, postuletur, omniumque sit acceleratum iter atque continuum nec ulli liceat residere, ne diuturnitas commanentium ulla ex parte praedium vexet.
von edda.847 am 18.04.2019
Wir gestatten Gastfreundschaft allein unter der Bedingung, dass nichts vom Wirt verlangt werden darf, was entweder für Menschen oder Tiere zur Nahrung als notwendig erachtet wird, und dass die Reise aller Personen eilig und ununterbrochen sein muss und niemandem erlaubt wird zu bleiben, damit die lange Dauer der Aufenthalte den Besitz in keiner Weise beeinträchtigt.
von jayson.w am 05.09.2022
Wir gewähren Gastfreundschaft ausschließlich unter folgenden Bedingungen: Gäste dürfen vom Gastgeber keine Nahrungsvorräte für Menschen oder Tiere verlangen. Jeder muss seine Reise schnell und ununterbrochen ununterbrochen fortsetzen, und niemandem ist es erlaubt, länger zu bleiben, um Schäden am Eigentum durch längere Aufenthalte zu verhindern.